Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erneuert seine Forderung nach der Abschaffung der Künstlersozialkasse. Weiterhin stellt er die derzeitige Finanzierungsgrundlage der Künstlersozialkasse (KSK) in Frage. Mit einem an den DJV-Bundesvorsitzenden Michael Konken gerichteten Schreiben vom 8. Januar 2008 hat der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des DIHK seine Forderungen von Dezember 2007 verteidigt. Er bleibt dabei, dass die Künstlersozialversicherung als "Sonderform" der Sozialversicherung nicht zu rechtfertigen sei. Außerdem fordert er, dass die Künstlersozialabgabe nur noch bei Leistungen an Mitglieder der KSK gezahlt werden müsse. Derzeit wird die Abgabe aus Vereinfachungsgründen pauschal auf alle Honorare erhoben, die für künstlerische und publizistische Leistungen zu zahlen sind. Dercks fordert in seinem Schreiben zudem, die Freien müssten ihre Auftraggeber von sich aus auf die Abgabepflicht hinweisen. Auch die Haftung für mehrjährige Nichtzahlung der Abgabe soll dem DIHK zufolge abgeschafft werden.
Die Forderungen des DIHK stellen einen weiteren Frontalangriff auf alle freien Künstler und Publizisten dar. Mitnichten ist die Künstlersozialversicherung eine "Sonderversicherung". Vielmehr erhalten freie Künstler und Publizisten ähnliche Rechte wie Arbeitnehmer, denen ebenfalls Beitragszuschüsse von ihren Arbeitgebern zustehen - freilich nicht in Höhe von nur 4,9 Prozent wie bei den in der Künstlersozialversicherung Versicherten, sondern in Höhe von durchschnittlich fast 20 Prozent. Ganz zu schweigen von den Beamten, deren Altersversorgung derzeit komplett durch den Staat finanziert wird. Im Bereich der Landwirtschaft gibt es weiterhin beispielsweise spezielle Förderungen der Altersversorgung der selbständigen Landwirte, die über die Leistungen der Künstlersozialkasse hinausgehen. Die Industrie- und Handelskammern selbst sind "Sonderformen" der Berufsorganisation, weil sie sich durch Zwangsmitgliedschaft und -beiträge der gesamten Wirtschaft finanzieren, während sich andere Berufsverbände aktiv um die Mitgliedschaft und ihre Interessen bemühen müssen. Besonderheiten sind in einer hochdifferenzierten Gesellschaft kein Makel, sondern Ausdruck besonderer Aufgaben und wirtschaftlicher Situationen.
Die Pauschalisierung der Künstlersozialabgabe führt zu einem Verfahren, das Bürokratie erspart. Jedes andere System mit Melde- und Nachweispflichten würde zu erheblichem Abfrage- und Dokumentationsaufwand führen - mehr Bürokratie, eine ernsthafte Forderung des DIHK? Zudem würden natürlich viele Auftraggeber auf Kostengründen nur noch freie Mitarbeiter beschäftigen, die nicht Mitglied der KSK sind. Dieses Risiko ist echt, weil schon heute einige Auftraggeber KSK-Mitglieder bewusst von Aufträgen ausschließen wollen, weil sie meinen, die Abgabe beträfe nur diese.
Die Abschaffung der Haftung für die Künstlersozialabgabe würde dazu führen, dass diese Abgabe nicht mehr ernst genommen würde. Beitragsehrliche Unternehmen würden dagegen bestraft. Aus diesem Grund haben die Verwertervertreter, also die Vertreter der Wirtschaft im Beirat der KSK, eine Amnestie-Regelung abgelehnt. Ist der DIHK der Interessenvertreter der Abgabeflüchtigen - müsste er nicht der Vertreter derjenigen sein, die sich seit Jahrzehnten gesetzestreu verhalten und ihre Beiträge zahlen? Die neue Regelung zur Prüfung durch die Betriebsprüfdienste wurde ja gerade deswegen geschaffen, weil sich die Wirtschaft darüber beklagte, dass die Abgabe nur von einigen ehrlichen Unternehmen gezahlt wurde. Wer A sagt, muss auch B sagen.
Die Künstlersozialversicherung ist der Grundstein der sozialen Sicherung der freien Künstler und Publizisten, die Voraussetzung für künstlerische und publizistische Kreativität in sozialer Sicherheit. Der DIHK vergisst, dass der kreative Geist einer der wesentlichen Motoren von Wirtschaft und Gesellschaft ist. Wenn der DIHK seine Aufgaben ernst nehmen würde, müsste er sich für eine Übertragung des Modells der Künstlersozialkasse auf alle Selbständigen einsetzen. Doch den kleinen Selbständigen vertritt er nicht, kassiert dagegen zwangsweise Kammerbeiträge von ihnen, tut einfach nichts für sie, wenn es um die Schaffung von Sicherungsssysteme für seine eigene Klientel geht, und wendet sich gegen die wenigen, die überhaupt eine Absicherung haben.
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