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Dienstag, 15. Januar 2008

Fotos von abgesperrter Promi-Hochzeit

Foto-Aufnahmen von der Hochzeit eines bundesweit bekannten Fernseh-Moderator in Anwesenheit von über 150 Personen, unter ihnen ebenfalls einige prominente Personen, verletzen diesen nicht so sehr in seinen Persönlichkeitsrechten, dass er einen Schadensersatzanspruch geltend machen könnte. Das gilt trotz umfangreicher Absperrmaßnahmen, die auf den Ausschluss von Fotografen zielten. Auch ein Schadensersatzanspruch auf Zahlung entgangener Lizenzgebühren wegen der Verkaufsmöglichkeiten der Fotos ist nicht gegeben. Allerdings kann die Braut einen Schadensersatzanspruch geltend machen, wenn sie selbst nicht zur Prominenz zählt. Das soll das Landgericht Hamburg nach Pressemitteilungen des Axel Springer und Aussagen von Anwälten am 11. Januar 2007 entschieden haben. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Konkret ging es um die Hochzeit des TV-Moderators Günter Jauch. Seiner Frau sollen wegen der Veröffentlichung der Fotos aber 25.000 Euro Schadensersatz zugebilligt worden sein.


Konkret richteten sich die Klage gegen die Zeitschriften, die das Foto veröffentlicht hatten, nicht die Fotografen selbst.